Öffentliche Förderungen
Nutzen Sie staatliche und regionale Förderungen für Ihre berufliche Weiterbildung
Berechtigung
- Arbeitsuchende
- Beschäftigte mit niedrigem Einkommen
- Personen in Karenz
Voraussetzungen
- AMS-Beratungsgespräch
- Nachweis der Notwendigkeit
- Antragsstellung vor Kursbeginn
Berechtigung
- Wohnsitz in Wien
- Beschäftigt oder arbeitsuchend
- Einkommen unter bestimmter Grenze
Voraussetzungen
- Online-Antrag
- Nachweis des Wohnsitzes
- Einkommensnachweis
Berechtigung
- Mindestens 6 Monate beim Arbeitgeber
- Zustimmung des Arbeitgebers
Voraussetzungen
- Mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung
- Nachweis der Bildungsmaßnahme
Berechtigung
- Mindestens 6 Monate beim Arbeitgeber
- Zustimmung des Arbeitgebers
Voraussetzungen
- Mindestens 10 Wochenstunden Weiterbildung
- Arbeitszeit zwischen 10-30 Stunden
Weitere Finanzierungsoptionen
Flexible Lösungen für Unternehmen und Privatpersonen
- Steuerliche Absetzbarkeit
- Mitarbeiterbindung
- Kompetenzaufbau
- Keine Zinsen
- Individuelle Raten
- Sofortiger Kursbeginn
- Bis zu 20% Ersparnis
- Garantierter Platz
- Zusätzliche Materialien
So funktioniert's
Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung in 4 einfachen Schritten
Beratung
Kostenlose Beratung zu Kursen und Förderungen
Antrag
Unterstützung bei der Antragsstellung
Genehmigung
Warten auf die Förderzusage
Kursbeginn
Start Ihrer geförderten Weiterbildung
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kursfinanzierung
In der Regel können öffentliche Förderungen nicht kombiniert werden. Wir beraten Sie gerne über die beste Option für Ihre Situation.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Förderung. AMS-Anträge werden meist innerhalb von 2-4 Wochen bearbeitet, WAFF-Anträge können 4-6 Wochen dauern.
Bei einer Ablehnung können Sie oft Widerspruch einlegen oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Wir unterstützen Sie dabei.
Die meisten Förderungen sind nicht rückzahlbar, solange Sie die Bedingungen erfüllen (z.B. erfolgreicher Kursabschluss).